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A-1.3.7 Hessen

Rechtsgrundlage ist die Generalklausel des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG). Eine Rechtsverordnung existiert nicht.

Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen ist zentral beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt. Seine Adresse lautet:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat I 18

- Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen -

Luisenplatz 2

64278 Darmstadt


Empfehlungen zum Vorgehen bei Kampfmittelfunden und zur Kampfmittelräumung hat das Regierungspräsidium Darmstadt in zwei Bekanntmachungen veröffentlicht. In der Bekanntmachung vom 02.12.1997 „Beseitigung von Kampfmitteln aus dem 1. und 2. Weltkrieg“ (Az.: III 13 KMRD 6 b 02-01) werden Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass die Kampfmittelräumung, d. h. das Suchen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von Kampfmitteln, in ihrem Auftrag und auf eigene Kosten zu erfolgen hat.

Das Befördern/Verbringen zur Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen sowie die Sprengung oder die Entschärfung an der Fundstelle erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst oder im Auftrag des Kampfmittelräumdienstes durch ein Vertragsunternehmen. Die Kosten für das Entschärfen, Befördern/Verbringen und Vernichten trägt das Land Hessen.

Beim Auffinden ehemals reichseigener Munition kann der private Grundstückseigentümer einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Bund geltend machen. In diesen Fällen übersendet der Eigentümer die prüffähigen Rechnungen zusammen mit Unterlagen an den Kampfmittelräumdienst, der die Rechnungen prüft und an die zuständige Stelle weiterleitet. Diese überweist den Geldbetrag dann an den Kampfmittelräumdienst, der das Geld wiederum dem Antragsteller erstattet.

Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ des Regierungspräsidiums Darmstadt enthalten Hinweise zu den Bearbeitungsschritten der Kampfmittelräumung sowie allgemeine Angaben zu Durchführungs- und Sicherheitsbestimmungen.

Informationen können im Internet unter www.rp-darmstadt.hessen.de abgerufen werden.



Abb. A-1.3.7-1: Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Hessen


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