BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-1.1 Verfahrensablauf Bund

A-1.1.1 Zuständigkeiten

Vorbemerkungen

Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Bauherren- und Steuerungsaufgaben haben die Bundeswehr und die BImA das NLBL beauftragt, Regeln und Standards zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensdurchführung bei der Planung und Durchführung der Erkundung sowie der Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes zu entwickeln. Die fachliche Vorgehensweise ist Inhalt dieser BFR.

Auch das BMF hat die BFR KMR für Bundesliegenschaften in seinem Verantwortungsbereich (VB) eingeführt und den Ländern die Vorgehensweise auch für Nicht-Bundesliegenschaften empfohlen, bei denen für den Bund finanzielle Verpflichtungen aufgrund der sog. Staatspraxis (vgl. Kap. 3.2) bestehen.


Leitfunktion des NLBL

Mit Regelungen zur Projektorganisation soll die einheitliche Verfahrensdurchführung sichergestellt werden. Hierzu werden die Aufgaben des NLBL in seiner Leitfunktion festgelegt:


1. Zentral vom NLBL zu bearbeiten:

Historische Erkundung in Form der Historisch-genetischen Rekonstruktion (HgR): Archivalien- und Luftbildrecherche und deren Beschaffung sowie Erarbeitung der HgR durch Auswertung der ermittelten Informationen (Phase A).


2. Weitere Unterstützungsleistungen des NLBL:

Das NLBL kann in sämtlichen Phasen die örtlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltungen beratend unterstützen, z. B.:

  • Technische Erkundung: Erfassung der Kampfmittelbelastung durch geophysikalische Untersuchung und Räumung von Testfeldern (Phase B)

  • Konzeptionierung: Erarbeitung von Räumkonzepten unter Berücksichtigung bestehender (Bau- bzw. Nutzungs-)Planungen (Phase C1)

  • Ausschreibung und Vergabe: Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen sowie Ausschreibung und Vergabe von Kampfmittelräumarbeiten (Phase C1)

  • Geländearbeiten: Überwachung von Kampfmittelräumarbeiten (örtliche Bauüberwachung) und deren Dokumentation (Phase C2)


Projektmanagement

Projektmanagementleistungen in Maßnahmen zur Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften im VB des BMVg und der BImA werden im Regelfall durch die BdE der BV des Bundes und der Länder erbracht. Für die Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt des BMDV gilt, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bzw. Wasserstraßenneubauämter zuständig sind.


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