A-1.3.10 Nordrhein-Westfalen
Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt 1 2. Zu deren Unterstützung unterhält das Land einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf:
- BezReg Arnsberg- Dez. 22/KBD: zuständig für den westfälisch-lippischen Landesteil (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster),
- BezReg Düsseldorf- Dez. 22/KBD: zuständig für den rheinischen Landesteil (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln).
Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst ist die Stelle, die aus fachlicher Sicht eine Kampfmittelbelastung identifiziert und Handlungsempfehlungen erstellt. Er plant und organisiert die notwendigen Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen, führt sie durch und vergibt Aufträge.
Ansprechstellen:
Bezirksregierung Arnsberg Dez. 22/Kampfmittelbeseitigungsdienst Telefon: 02931-82-0 |
Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 22/Kampfmittelbeseitigungsdienst Telefon: 0211-475-9710 |
Die Hauptaufgaben des KBD sind:
- Räumung von Zufallsfunden,
- Luftbildauswertung von zu bebauenden Flächen,
- Überprüfung und gegebenenfalls Räumung von Flächen (Baugrundüberprüfungen) auf Basis vorheriger Recherche,
- Vernichtung der geräumten Kampfmittel.
Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst plant und organisiert die unmittelbaren Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Auftrag der örtlichen Ordnungsbehörde, führt sie durch und vergibt ggf. Unteraufträge an private Räumfirmen. Grundsätzlich werden somit die Kampfmittelräummaßnahmen durch die Bezirksregierung oder durch die von ihr beauftragten Räumfirmen durchgeführt. Die Kampfmittelverordnung gestattet es aber, dass
- Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbaumaßnahmen einschließlich der Öffnung von daraus resultierenden Verdachtsmomenten und
- Baubegleitende Kampfmittelräumung in Bereichen, die vorab nicht mit anerkannten Detektionsverfahren ergebnisorientiert untersucht werden konnten,
unter engen Voraussetzungen direkt durch den Grundstückseigentümer oder Bauherrn veranlasst werden.
Bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde über die Einschaltung des KBD entsprechend der Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst 3. Grundstückseigentümer oder beauftragte Unternehmen haben daher als Ansprechpartner immer die örtliche Ordnungsbehörde oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Über diese werden weitere Schritte, falls notwendig, veranlasst.
Die Kosten der Kampfmittelbeseitigung sind im so genannten Kostentragungserlass 4 geregelt. Auch sind dort differenzierte Regelungen für bundeseigene und nicht-bundeseigene Liegenschaften, insbesondere auch für ehemals bundeseigene Liegenschaften getroffen.
Abb. A-1.3.10-1: Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Nordrhein-Westfalen
1 Ordnungsbehördengesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NRW.S.528), zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV.NRW.S.762)
2 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV.NRW.S.685, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. März 2022 (GV NRW. S. 354))
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=5199&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Kampfmittel#det0
3 Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitgung im Land Nordrhein-Westfalen (TVVKpfMiBes), Runderlass
des Innenministeriums vom 03.08.2005 - 75-54.07.03 (MBI.NRW.2005 S. 900 und S. 968;
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=71111&bes_id=9204&val=9204&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1)
4 Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung; RdErl. d. Ministeriums des Innern - 36-54.01 - vom 16.03.2022
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=48472&aufgehoben=N