A-9.1.4 Kartografische Darstellungen
1 Geltungsbereich
Diese Technische Spezifikation definiert allgemeine fachspezifische Anforderungen für die Herstellung von thematischen Karten im Rahmen der Phasen A bis C.
2 Allgemeines
Karten sind digitale oder analoge Informationsmittel, die in allen Phasen der Kampfmittelräumung raumbezogene Gegenstände, Sachverhalte und Prozesse darstellen und erläutern. In diesem Zusammenhang ist bei der Herstellung von Karten zwischen zwei grundsätzlichen Bereichen zu unterscheiden:
- Die topografische Kartografie stellt Karten und Pläne aller Maßstäbe her, welche der allgemeinen Orientierung dienen. Sie hat im Rahmen der BFR KMR eher eine untergeordnete Bedeutung und dient der Lokalisierung von Erkundungsgebieten.
- Die thematische Kartografie dient der Darstellung der räumlichen Verteilung von einem oder mehreren qualitativen und/oder quantitativen Phänomenen. Diese Form der Kartografie ist in der KMR von grundlegender Bedeutung.
3 Richtlinien für kartografische Produkte
Gestaltungselemente
Die Komposition thematischer Karten muss folgende Elemente enthalten:
- Auftraggeber, Auftragnehmer,
- Projektbezeichnung,
- Kartenbezeichnung,
- Karten- bzw. Anlagennummer,
- Erstellungsdatum,
- Maßstab,
- Quelle und Fortführungsstand der Basiskarte, optional Freigabevermerke des Urhebers,
- Angaben zum Raumbezugssystem,
- Nordpfeil,
- Maßstabsbalken,
- Thematische Legende,
- Koordinatengitter,
- Eindeutige Zeichnungsnummer zur Identifizierung beim Auftragnehmer.
Eine Übersichtkarte, welche lediglich der Lagebestimmung eines Erkundungsgebietenes dient, muss mindestens folgende Elemente enthalten:
- Auftraggeber, Auftragnehmer,
- Projektbezeichnung,
- Kartenbezeichnung,
- Karten- bzw. Anlagennummer,
- Maßstab,
- Nordpfeil,
- Thematische Legende.
Ausgabemedien
Sämtliche Kartenwerke müssen in zweifacher Form produziert werden:
- Analog: mittels Großformatdrucker mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi.
- Digital: im Adobe Acrobat-Format (PDF). Die PDF-Dokumente sind Bestandteil der Lieferung eines digitalen Berichtes.
Blattformate
Topografische Übersichtskarten oder thematische Detailkarten müssen grundsätzlich den Formaten A4 bis A0 gem. DIN EN ISO 216 entsprechen. Soweit sich Vorteile für die Gestaltung von Blattschnitten ergeben, sind Abweichungen von der Norm in der Form möglich, dass Breiten und Höhen einzelner Normformate kombiniert werden können (z. B. A1 breit und A3 hoch).
Maßstäbe
Folgende Maßstäbe sind für Kartenwerke anzuwenden:
- Topografische Übersichtkarte zur Kennzeichnung eines Erkundungsgebietes: 1:25.000 oder 1:50.000.
- Thematische Detailkarte des vollständigen Erkundungsgebietes(ggf. mit Blattschnitten): 1:5.000.
- Ausschnittvergrößerung thematischer Detailkarten.
Raumbezug/Geobasisdaten
Die orientierenden Eigenschaften topografischer Karten stellen eine unentbehrliche Komponente des Entwurfs thematischer Karten dar. Jede thematische Karte muss zwingend eine topografische Basiskarte ausweisen. Im Einzelnen sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
- Je nach Zielmaßstab und Verfügbarkeit können unterschiedliche Basiskarten zur Anwendung kommen. Dazu zählen Vermessungsdaten, digitale Orthofotos oder topografische Karten. Vorrausetzung der Anwendung ist die Eignung des Erfassungsmaßstabes der Basiskarte, welcher sich in der Größenordnung des Zielmaßstabes bewegen muss.
- Für die Überlagerung von Basiskarten mit thematischen Informationen ist die topografische Grundlage grafisch zurückzunehmen, d. h. einfarbig, in Grautönen oder deutlich kontrastärmer darzustellen, so dass die eigentlichen Karteninformationen deutlich im Vordergrund erscheinen.
- Die Basiskarte ist auf die zur inhaltlichen und räumlichen Einordnung notwendigen topografischen Elemente zu reduzieren (nur möglich bei Vektor- oder Rasterlayern).
- Die Basiskarten müssen ein landesübliches Raumbezugssystem aufweisen, also georeferenziert sein.