BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-9.4.9 Erläuterungsbericht

1 Berichtsstruktur

Die in der Tabelle A-9.4.9-1 dargestellte Gliederung ist als Grundstruktur zu nutzen und bedarfsweise den projektspezifischen Notwendigkeiten anzupassen.

Da der Erläuterungsbericht zum Räumkonzept die Grundlage für die Ausführungsplanung ist, sind die Gliederung und die Inhalte so auszugestalten, dass sie in die Ausführungsplanung übernommen werden können.

Tab. A-9.4.9-1: Berichtsstruktur

Kapitel

Inhalt

Titelblatt, Verzeichnisse: Inhalt, Abbildungen, Tabellen, Anlagen, Anhänge

0

Zusammenfassung

1

Veranlassung und Aufgabenstellung

2

Grundlagen / ausgeführte Vorarbeiten / Quellenverzeichnis

3

Kostenwirkungsfaktoren

3.1

Standortfaktoren

3.2

Kampfmittelbedingte Faktoren

3.3

Rechtliche Faktoren einschl. Anforderungen Dritter

4

Nutzungs- u/o Bauvorhaben des Eigentümers / Auftraggebers

5

Flächenbezogene Darstellung des Räumbedarfs und Ermittlung geeigneter Räummethoden

5.1

Flächenbezogene Darstellung des Räumbedarfs

5.2

Auswahl technisch geeigneter Methoden/Verfahren/Kombinationen unter Berücksichtigung aller Kostenwirkungsfaktoren

5.3

Betrachtung hinsichtlich Bauzeiten und Wirtschaftlichkeit

6

Darstellung der favorisierten Lösung

6.1

Einzusetzende Räumverfahren und technischer Ablauf

6.2

Räumlicher und zeitlicher Ablauf der Räumdurchführung unter Berücksichtigung der Bauphasen und Bauzeiten

6.3

Erforderliche bauliche und technische Infrastruktur

6.4

Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

6.5

Weitere Aspekte (z.B. Qualitätssicherung, Bewachung der Räumstelle, Dokumentation); Darstellung besonderer planungs- und genehmigungsrelevanter Sachverhalte (z.B. Genehmigungen u/o Erlaubnisse, die durch den AG einzuholen sind)

7

Maßnahmen zur Qualitätskontrolle (örtliche Bauüberwachung)

8

Kostenermittlung bzw. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Anhang, z. B.

  • Kartografische Darstellungen (Übersichts- und Detailpläne, thematische Liegenschaftspläne),
  • Fachspezifische Karten (Naturschutz, Geologie/Hydrogeologie etc.),
  • Technische Zeichnungen,
  • Terminpläne/Bauablaufpläne,
  • Kostenpläne,
  • Verfahrensabläufe und -berechnungen,
  • Dokumentationen (Protokolle, Auszüge aus Quellen).

Kartografische Darstellungen/Karten sind in geeigneten Maßstäben vorzulegen.


2 Mindestinhalte des Berichtes

Grundsätzlich gilt, dass alle nachfolgend aufgeführten Inhalte eines Räumkonzeptes, insbesondere aber die Planungsaufgabe und alle durchgeführten Planungsleistungen nachvollziehbar und im gebotenen und notwendigem Umfang im Bericht dargestellt werden. Fakten und Interpretationen sind eindeutig voneinander zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Inhalte/Aussagen für alle Beteiligten verständlich sind. Weiterhin ist die vorgenannte Berichtsstruktur einzuhalten. Sie ist in Abhängigkeit des Einzelfalls durch weitere Unterkapitel zu ergänzen bzw. anzupassen.


Kap. 0 – Zusammenfassung

Die Zusammenfassung ist so zu formulieren, dass sie die wesentlichen Sachverhalte darstellt. Die Zusammenfassung soll zwei bis drei Seiten nicht überschreiten.


Kap. 1 – Veranlassung und Aufgabenstellung

Hier sind allgemeine Angaben zum Planungsauftrag, zum Auftraggeber und zum Objekt zu machen. Des Weiteren sind die Ziele bzw. die Zielvorgaben darzustellen. Insbesondere ist zu erläutern, ob und ggf. welche behördliche Anordnungen etc. vorliegen.


Kap. 2 – Grundlagen

Die Grundlagen, die bereits erfolgten Vorarbeiten und weitere Quellen für das Räumkonzept sind aufzuführen und zu dokumentieren. Ggf. können hierzu kurze Erläuterungen notwendig werden.


Kap. 3 – Kostenwirkungsfaktoren

In den drei Unterkapiteln ist der liegenschaftsbezogene Kenntnisstand zu den Kostenwirkungsfaktoren

  • Standortfaktoren
  • Kampfmittelbedingte Faktoren
  • Rechtliche Faktoren einschl. Anforderungen Dritter

darzustellen (siehe hierzu auch TS A-9.1.2 KWF).

Falls für KWF keine Informationen vorliegen oder für den Planungsfall keine Relevanz besitzen, sind diese trotzdem kurz abzuhandeln.


Kap. 4 - Nutzungs- u/o Bauvorhaben des Eigentümers / Auftraggebers

Zunächst sind die generellen Nutzungsabsichten und Planungen des Eigentümers / Bauherrn zusammenfassend darzustellen. Darauf aufbauend sind insbesondere die Nutzungsabsichten, Baumaßnahmen etc., die in den Untergrund eingreifen (können) und damit im Hinblick auf die Kampfmittelräumung relevant sind, ausführlich zu beschreiben.


Kap. 5 – Flächenbezogene Darstellung des Räumbedarfs und Ermittlung geeigneter Räummethoden

Aus den Informationen der Kapitel 2 bis 4 sind mögliche Defizite im Hinblick auf das Planungsziel abschließend zu bewerten und darzustellen. Sollten wesentliche Defizite nicht behoben werden können, ist zu beschreiben, welche Unsicherheiten bestehen und mit welchen Annahmen weiter geplant wird und welche Konsequenzen hieraus resultieren können.

In Kartenform ist darzustellen, in welchen Liegenschaftsbereichen welcher Räumbedarf besteht.

Anschließend erfolgt im Unterkapital 5.2 die Abwägung, mit welchen Erkundungs-/ Räumverfahren das Räumziel liegenschaftsbezogen erreicht werden kann.

Im Unterkapitel 5.3 werden diese Erkundungs-/ Räumverfahren hinsichtlich der Bauzeiten und der Wirtschaftlichkeit in Bezug zur Nutzung der Liegenschaft und insbesondere auch unter Beachtung weiterer Baugewerke betrachtet. Es kann hilfreich sein, die betrachteten Räummethoden/ -verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen für das konkrete Vorhaben in tabellarischer Übersicht darzustellen. Die Eingrenzung auf die zu favorisierende Lösung ist zu begründen. Gleiches gilt für den Ausschluss von Methoden/Verfahren.


Kap. 6 – Darstellung der favorisierten Lösung

Unter Beachtung der Struktur von Kapitel 6 ist den jeweiligen Unterkapiteln zugeordnet die favorisierte Lösung zu entwickeln und darzustellen.

Im Unterkapitel 6.4 „Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ werden erforderliche Maßnahmen, ggf. unter Verweis auf die Erstellung von SiGe-Plänen gem. BauStellV und/oder A+S-Plänen gem. DGUV Information 201-027 bzw. ggf. auch gem. DGUV Regel 101-004 beschrieben. In Abhängigkeit der durchzuführenden Räummaßnahme und dem Umfeld sind, zumindest grob, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Dritten (Stichwort Nachbarschaftsschutz) darzulegen. Zudem sind Maßnahmen mit besonderer Kostenrelevanz herauszustellen.

Im Unterkapitel 6.5 „Weitere Aspekte“ sind die grundlegenden Anforderungen an spezifische Fragestellungen zu behandeln. Hierbei ist mindestens auf die einzuhaltenden (und dann im Rahmen der Ausschreibung / Auftragsvergabe zu vereinbarenden) Technischen Spezifikationen des Anhangs 9 der BFR KMR einzugehen. So ist für die Dokumentation der Anhang 9.4.10 vorzugeben.

Für die in Kapitel 6 dargestellte Lösung sind erforderliche Genehmigungen und weitere rechtliche Sachverhalte aufzuzeigen. Hierzu können z. B. gehören: Wegerechte, verkehrsrechtliche Anordnungen, naturschutzfachliche Aspekte, Immissionsschutz, baurechtliche Genehmigungen (z.B. für Wasserhaltungsmaßnahmen), Entsorgung. Die durch den AG einzuholenden Genehmigungen u/o Erlaubnisse sind unter Angabe der erforderlichen Behörden, sowie von Zeit- und Kostenansätzen darzustellen.


Kap. 7 – Maßnahmen zur Qualitätskontrolle (örtliche Bauüberwachung)

Auf Basis des Leistungsbildes „Örtliche Bauüberwachung“ (siehe Anhang A-7.2.8) sind Aufgaben und Umfang der örtlichen Bauüberwachung zu benennen. Die erforderlichen Kontrollen und Abnahmen sind zu definieren. Bedarfsweise ist die Einschaltung Dritter zur Überwachung besonderer Aspekte (z.B. Boden- und Grundwasserschutz, Abfall) zu berücksichtigen.


Kap. 8 – Kostenermittlung bzw. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Im Zusammenhang mit der Untersuchung, Planung und Durchführung von Kampfmittelräummaßnahmen ist von Beginn an eine nachvollziehbare Projektkalkulation erforderlich. Projektbezogen sind wesentliche Leistungen zu ermitteln und darzustellen. Einzelheiten sind A-9.4.11 zu entnehmen. In der Kostenermittlung sind Vordersätze und marktaktuelle Einheitspreise zu verwenden. Sofern für einzelne Leistungen relevante Unsicherheiten hinsichtlich der Vordersätze und der Kostenansätze bestehen, sind diese zu benennen.

Das Kapitel 8 ist eigentlich abschließender Bestandteil des Kapitels 6. Die Darstellung erfolgt aber erst am Berichtsende, um im Falle der Weitergabe des RK in der Ausschreibung leicht entfernt werden zu können.



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