A-9.4.12 Freigabebescheinigung
Mit der „Freigabebescheinigung“ wird das Verfahren der Kampfmittelräumdienste der Länder aufgegriffen, mit der dem Auftraggeber einer Kampfmittelräummaßnahme der Abschluss und die Abnahme der Maßnahme bescheinigt und er gegebenenfalls auf mögliche Einschränkungen – besonders im Falle der „Kampfmittelfreiheit mit Einschränkungen“ gem. Anhang A-4.1 – bei Änderungen der Nutzung hingewiesen wird.
Für Liegenschaften des Bundes setzt diese Bescheinigung voraus, dass die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers für die Kampfmittelräumung formell nach § 12 VOB/B unter Verwendung des Abnahmeprotokolls aus Anhang A-9.4.10 (Abnahme in Anlehnung an VHB-Formblatt 442) vollzogen wurde und die Leistung mängelfrei ist.
Für Bundesliegenschaften sieht die RBBau (in der jeweils gültigen Fassung) die formelle Übergabe eines Objektes durch die baudurchführende Ebene an den Bauherrn vor.
Bei der Übergabe von Flächen einer Bundesliegenschaft nach Durchführung einer Kampfmittelräumung steht Ihnen ein Formular der Niederschrift der Übergabeverhandlung als Word-Datei im Bereich "Anlagen" und in der rechten Spalte "Downloads" zur Verfügung.