Mögliches Auffrieren von Kampfmitteln in Deutschland
Die Frage, ob Kampfmittel im Boden in Deutschland durch Frosthebung an die Geländeoberfläche oder in deren Nähe gelangen können, wird immer wieder im Zusammenhang mit Räummaßnahmen angesprochen. So werden gelegentlich noch Kampfmittel nach erfolgter Räumung aufgefunden und als Erklärung wird dann ein mögliches Auffrieren der Munition herangezogen. Andere Erklärungen wie z.B. ein nicht hundertprozentiger Räumerfolg sind dagegen weniger populär. Auch in die Frage nach notwendigen Räumtiefen fließt die Frage der Frosthebung bisweilen ein. Diese Diskussionen waren der Anlass für die Leitstelle des Bundes im NLBL, sich dem Thema gutachterlich anzunähern.
Es werden hierzu zwei Gutachten bereitgestellt, die folgendermaßen zitiert werden können:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in Deutschland in wenigen Regionen das Potential für eine Frosthebung von Kampfmitteln im geringen Umfang besteht. Hierfür müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Böden müssen frostempfindlich sein, diese Eigenschaft nimmt mit größerer Feinkörnigkeit und Ungleichförmigkeit der Korngrößenverteilung zu.
- Im Boden muss ausreichend Wasser vorhanden sein bzw. Wasser kann nachgesaugt werden, da dessen Volumenzunahme beim Gefrieren erfolgt.
- Grundlegend ist selbstverständlich auch die wetterbedingte Frosteinwirkung, welche die Häufigkeit und Tiefe des Bodenfrosts bestimmt. Häufig wiederkehrende und tiefreichende Bodenfröste begünstigen eine Frosthebung von Steinen und Munition.
Zur Frage, in welchen Regionen Deutschlands am ehesten das Potential für eine Frosthebung besteht, kann man sich an der Karte der Frosteinwirkungszonen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) orientieren. Hiernach besteht die stärkste Frosteinwirkung in den Alpen und deren Randgebieten, in den Hochlagen der Mittelgebirge und an einigen Standorten im nordöstlichen Brandenburg. Praktisch keine Auswirkungen sind im Westen und Nordwesten Deutschlands zu erwarten. Für detailliertere Erklärungen wird ein Blick in die beiden Gutachten empfohlen.