Sprengversuche
Ziele
Mit den Sprengversuchen sollte die Wirkung von im Boden detonierenden Kampfmitteln auf den Menschen untersucht werden. Konkret sollte festgestellt werden, ob mit zunehmender Tiefenlage eines detonierenden Kampfmittels die Wirkung kontinuierlich abnimmt und ab einer bestimmten Tiefenlage keine Wirkung mehr eintritt.
Die zu ermittelnden Einzelwirkungen waren:
- Wirkung durch erdübertragenen Impuls („Erschütterung“)
- Wirkung durch luftübertragenen Impuls („Druckwelle“)
- Wirkung durch Splitter („Primärsplitter“ und „Sekundärsplitter“)
Ebenfalls zu untersuchen war die Abhängigkeit der Wirkung
- von der Tiefe der Kampfmittel unter Geländeoberkante,
- vom Typ und dem Sprengstoffgewicht des Kampfmittels,
- von der Bodenart.
Versuchsdurchführung
Foto: Darstellung eines typischen Versuchsaufbaus
Die Kampfmittel wurden einzeln in definierten Tiefen in den Boden eingebracht. Der wieder eingebaute Bodenaushub wurde soweit verdichtet, dass die ursprüngliche Lagerungsdichte wieder hergestellt war. Die Einzelwirkungen Erschütterung und Druckwelle wurden mittels Druckaufnehmern gemessen. Letztere Wirkung konnte allerdings nicht gemessen werden, da diese Druckaufnehmer versagten. Die Splitterwirkung wurde u.a. durch Zählung ermittelt. Darüber hinaus wurde mittels eines dünnen Aluminiumblechs (Stärke 0,5 mm) die mögliche Splitterwirkung als Maßstab für den menschlichen Körper ermittelt. Das Blech ist im Bild in Holzrahmen eingespannt und 0,5 m über dem Boden waagerecht befestigt. Eine Durchdringung des Bleches würde mindestens eine Hautverletzung des Menschen bedeuten. Neben der digitalen Messwerterfassung und Protokollierung der Ereignisse erfolgte eine Videodokumentation der Versuche sowie des Messaufbaus mit den notwendigen Vor- und Nacharbeiten.
Ergebnisse
Mit den Sprengversuchen konnten – bis auf den Aspekt Luftdruck/Luftstoß – die wesentlichen Daten für die Beurteilung der Wirkungen von im Untergrund detonierenden Kampfmitteln auf den Menschen ermittelt werden. Hieraus lassen sich die notwendigen Daten für die Gefährdungsabschätzung von mit derartigen Kampfmitteln belasteten Flächen ableiten.
Deshalb sind aus Sicht der Gefährdungsabschätzung für 2 cm und 3,7 cm Granaten für Sandböden keine weiteren Untersuchungen notwendig, auch wenn die absolute Anzahl der Versuche aus grundsätzlichen statistischen Überlegungen zur notwendigen Anzahl von Versuchen als zu gering betrachtet werden muss.
Die sehr unterschiedlichen Ergebnisse für die Versuche mit 7,5 cm und 8,8 cm Granaten lassen keine sicheren Schlussfolgerungen zu.
Hinsichtlich der Wirkung derartiger Detonationen in bindigen Böden liegen keine Daten vor.
Aus den Messungen im Sandboden können keine unmittelbaren Rückschlüsse für bindige Böden gezogen werden, denn es ist davon auszugehen, dass
- die Kohäsion bindiger Böden die Splitterwirkung gegenüber Sanden verringern sollte und
- in Abhängigkeit der Steifigkeit bindiger Böden Bodenerschütterungen ein größeres Ausmaß annehmen können als in Sandböden.
Hinweise
Die o.a. Aspekte sind ausführlich in einem Abschlussbericht dokumentiert:
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften 2012: Arbeitshilfen Kampfmittelräumung, Abschlussbericht Sprengversuche 2005 vom 27.02.2012, 146 S. | 4,2 MB |
Zu den Versuchen gibt es zusätzlich verschiedene Videodokumentationen: