6.2 Planungsinhalte des Räumkonzepts
6.2.1 Übersicht
(1) Die Planungsinhalte des Räumkonzepts orientieren sich grundsätzlich an den Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung der HOAI:
- Grundlagenermttlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
Im Ergebnis der Grundlagenermittlung können Vorarbeiten zum Räumkonzept erforderlich werden, um evtl. vorhandene Defizite zu beseitigen.
Die weiteren o.a. Leistungsphasen sind dann bei der Erarbeitung des Räumkonzeptes grundsätzlich zu berücksichtigen. Eine strikte Untergliederung des Räumkonzeptes analog der vorstehenden Planungsschritte erfolgt allerdings nicht. Insbesondere die Planungsschritte Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung werden i.d.R. im Räumkonzept zusammengeführt.
(2) Die Inhalte des Räumkonzeptes sind bei Planungen gemäß der RBBau (in der jeweils gültigen Fassung) mit dem entsprechend erforderlichen Detaillierungsgrad den Erläuterungsberichten bzw. den Planungsphasen für „Einfache Baumaßnahmen“ gem. RBBau Abschnitt D bzw. „Bauprojekten“ gem. RBBau Abschnitt E zuzuordnen.
6.2.2 Grundlagenermittlung
(1) Zur Klärung der Aufgabenstellung sind Anlass und Ziel der Planung sowie die Anforderungen des Auftraggebers zu beschreiben.
(2) Alle weiteren für die Planung vorgegebenen Bedingungen rechtlicher, räumlicher, zeitlicher und nutzungsspezifischer Art sind zu ermitteln.
(3) Vom Auftraggeber sind alle dort vorliegenden möglicherweise planungsrelevanten Unterlagen dem Auftragnehmer zu übergeben. Dieser stellt die übernommenen Unterlagen, Daten und Informationen inkl. der Ergebnisse aus den vorangegangenen Erkundungen zusammen und prüft diese auf Vollständigkeit.
(4) Fehlende oder unvollständige Daten, d. h. methodische Erkundungsdefizite der für die Kampfmittelräumung bedeutenden Faktoren, sind aufzuzeigen. Der für die Beseitigung der aufgezeigten Defizite erforderliche Leistungsumfang – auch für vertiefende technische Erkundungen (Geophysik, Testräumungen) – ist zu ermitteln.
(5) Das Ergebnis der Grundlagenermittlung ist in Berichtsform aufzustellen (in Anlehnung an Anhang 9.4.9) und bildet die Basis für die weiteren Planungsschritte und deren Leistungsumfang.
6.2.3 Vorarbeiten zum Räumkonzept
(1) Sofern die im Rahmen der Grundlagenermittlung erstellte Defizitanalyse Kenntnislücken für die weitere Räumplanung erbrachte, sind Vorarbeiten zur Behebung dieser Kenntnislücken zu planen.
(2) Nach Durchführung dieser Vorarbeiten, die neben Ingenieurleistungen häufig auch gewerbliche Leistungen sein werden, sind deren Ergebnisse auszuwerten und in der weiteren Räumplanung zu verwenden.
6.2.4 Erarbeitung des Räumkonzeptes
(1) Aufbauend auf der Grundlagenermittlung und der ggf. notwendig gewesenen Vorarbeiten werden jetzt die für die konkrete Räumplanung relevanten Kostenwirkungsfaktoren erläuternd dargestellt.
(2) Die zur Problemlösung möglicherweise geeigneten Räumverfahren werden unter Berücksichtigung der relevanten Kostenwirkungsfaktoren untersucht und deren Anwendbarkeit bzw. Anwendungsgrenzen unter Berücksichtigung der weiteren Randbedingungen, insbesondere der Wirtschaftlichkeit geprüft und dargestellt.
(3) Der zur Ausführung favorisierte Lösungsansatz, das können im Einzelfall auch mehrere Räumverfahren sein, wird einschließlich der Kostenermittlung dargestellt und für alle Beteiligten nachvollziehbar erläutert.
(4) Ggf. sind durch den Räumplaner Abstimmungen und Präsentationen des Planungsstandes vorzubereiten bzw. durchzuführen, deren Ergebnisse wiederum in der weiteren Räumplanung zu berücksichtigen sind.
(5) Sofern Planungsschritte gem. der RBBau (in der jeweils gültigen Fassung) erforderlich werden, ist das Räumkonzept in diese einzubinden und es sind Kostenermittlungen in Anlehnung an die DIN 276 durchzuführen.
(6) Das Räumkonzept ist als Erläuterungsbericht mit zugehörigen Anhängen in allgemein verständlicher Form aufzustellen. Für die Berichtsstruktur ist Anhang 9.4.9 zu beachten. Anlagen zum Räumkonzept sind im Regelfall:
- Kartografische Darstellungen (Übersichts- und Detailpläne, thematische Liegenschaftspläne),
- Fachspezifische Karten (Naturschutz, Geologie/Hydrogeologie etc.),
- Technische Zeichnungen,
- Terminpläne/Bauablaufpläne unter Berücksichtigung der Belange KMR,
- Kostenpläne,
- Verfahrensabläufe und -berechnungen,
- Dokumentationen (Protokolle, Auszüge aus Quellen).