BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
Start TextteilAnhängeAnlagenMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite > Textteil > 1 Geltungsbereich und Ziele

1 Geltungsbereich und Ziele

Geltungsbereich

(1) Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) gelten für die Planung und Durchführung der Erkundung sowie der Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften im Verantwortungsbereich des BMF mit der BImA, des BMVg, des BMDV, Abt. WS. Baumaßnahmen auf Flächen der BImA, die über Dritte außerhalb der Zuständigkeit der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder (BV) im Auftrag der BImA erledigt werden, sind ebenfalls nach den Standards der BFR KMR zu bearbeiten und zu dokumentieren. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Kampfmittelbeseitigung bleibt unberührt. Nicht behandelt werden die Erkundung, Bewertung und Räumung chemischer Kampfstoffe.

Da der Begriff „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AH KMR)“ seit Langem in der Fachwelt etabliert ist, wird dieser in den BFR KMR gleichbedeutend verwendet.

(2) Die BFR KMR richten sich an alle bei Kampfmittelräummaßnahmen auf Bundesliegenschaften des oben angeführten Verantwortungsbereichs Beteiligten. Bei Maßnahmen, die nach dem Allgemeinen Kriegsfolgegesetz (AKG) vom Bund mitzufinanzieren sind, erleichtert ein Vorgehen nach den BFR KMR den Nachweis der Wirtschaftlichkeit.

(3) Für Kampfmittelräumungen außerhalb der Zuständigkeit des Bundes sind diese BFR grundsätzlich geeignet.

(4) Durch Kampfmittel zu besorgende Boden- und Grundwasserverunreinigungen fallen in den Geltungsbereich der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS).


Grundlagen

(5) Die BFR KMR basieren auf den geltenden Rechtsgrundlagen und beachten länderspezifische Regelungen sowie die einschlägigen Erlasse des BMF, BMWSB und BMVg sowie die Regelungen der BImA. Die Inhalte der BFR beruhen auf den umfangreichen Erfahrungen der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung, der BV, der Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder sowie freiberuflich und gewerblich Tätiger.


Ziele

(6) Die BFR KMR beschreiben den heutigen Stand der Technik und gewährleisten eine einheitliche, kostengünstige und nachhaltige Kampfmittelräumung.


Inhalte

(7) Es werden die methodischen Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen von der Erfassung bis zur Abschlussdokumentation einer Räumung beschrieben. Verschiedene Vorgehensweisen und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Im Anhang der BFR KMR werden detaillierte Informationen und Hilfen zu den Grundlagen der Verfahren aus den verschiedenen Fachgebieten gegeben. Ferner enthält der Anhang Leistungskataloge, Technische Spezifikationen, Vertragsmuster und Vertragsbedingungen.


Gleichwertigkeitsklausel

(8) Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Türkei, die diesen BFR nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau (Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.


▲ zurück nach oben