BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-3.2 Testfeld

1 Vorbemerkungen

Testfelder sind Hauptbestandteil der Phase B (Technische Erkundung). Sie sind Stichproben, mit denen der Verdacht auf eine Kampfmittelbelastung des Erkundungsgebietes bestätigt oder negiert wird.

Hierzu wird an ausgewählten Flächen das Gelände geophysikalisch erkundet und im Anschluss eine Räumung durchgeführt. Damit wird das tatsächliche Kampfmittelinventar in Qualität und Quantität so bestimmt, dass die Ergebnisse repräsentativ für das Erkundungsgebiet gelten.

Durch ihren Stichprobencharakter und die spätere Extrapolation der Ergebnisse auf die gesamte Untersuchungsfläche werden besondere Anforderungen an den Planer, die Ausführenden und die Technik gestellt.

 

2 Ziele

Mit den Testfeldern werden 2 Ziele verfolgt:

1. Ermittlung von Daten für die Gefährdungsabschätzung (im Gegensatz zu der Phase C dienen die Testfelder der Gefahrenerkundung und nicht der Gefahrenbeseitigung).

2. Ermittlung der Kampfmittelmengen für eine mögliche spätere Ausschreibung der Kampfmittelräumung innerhalb der Phase C.

 

3 Vorgehensweise

Die Testfeldräumung ist bei kleinen Maßnahmen nicht zweckmäßig. Ihre Bedeutung steigt mit der Größe des Verdachtsgebietes, der Komplexität des vermuteten Kampfmittelinventars und/oder der Belastbarkeit des Kampfmittelverdachtes.

Mit Testfeldern lässt sich der Kampfmittelverdacht aufgrund einer Bombardierung nicht überprüfen. Hierzu sind mögliche Bombenblindgänger zu unregelmäßig innerhalb einer Verdachtsfläche verteilt. Dies würde aus statistischen Gründen zu einer sehr hohen, nicht vertretbaren Zahl von Testfeldern führen.

Zur Ermittlung des Untergrundaufbaus als Grundlagenermittlung für die Planung von Kampfmittelräumungen innerhalb bombardierter Flächen können jedoch Bodenaufschlüsse erforderlich sein (ggf. als Phase C1).

Die grundsätzliche Vorgehensweise verdeutlicht die Abb. A-3.2-1.

Abb. A-3.2-1: Vorgehensweise bei der Testfeldräumung

 


Grundsätzlich ähneln die Arbeitsschritte zur Testfeldräumung denen der gewerblichen Räumung innerhalb der Phase C. In der Regel handelt es sich hierbei um eine vollflächige punktuelle Räumung.

Die Räumung findet nur auf einem Bruchteil des gesamten Erkundungsgebietes statt (s. Abb. A-3.2-2). Das Räumergebnis wird anschließend auf das Erkundungsgebiet extrapoliert.

Abb. A-3.2-2: Flächenanteile bei der Einrichtung von Testfeldern (unmaßstäblich)

Die Testfeldräumung vereint verschiedene ingenieurtechnische und gewerbliche Leistungen der Kampfmittelräumung, die an anderer Stelle der BFR KMR bereits beschrieben sind. Im Folgenden wird in der Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte auf diese Anhänge verwiesen.

 

4 Planung der Testfelder

Eine pauschale Vorgehensweise zur Auswahl der Testfelder ist wegen der großen Anzahl unterschiedlicher Kampfmittelbelastungen in Quantität und Qualität nicht möglich; die Planung erfolgt daher immer einzelfallbezogen unter der Maßgabe, dass die Testfelder in Anzahl, Größe und Lage die Kampfmittelbelastung des Gesamtareals repräsentativ erfassen. Hierbei bilden die Ergebnisse der Phase A und die dort ermittelten Belastungsklassen bzw. Kampfmittelverdachtsflächen (KMVF) die Grundlage (s. A-2.1 „Historische Erkundung“ und A-2.5 „Methodische Vorgehensweise bei der Bewertung der Ergebnisse der Phase A“).

Bei der Planung zur Anzahl und Verteilung der Testfelder sind neben den kampfmittelspezifischen Faktoren die Standortgegebenheiten (z. B. Geologie, Grundwasserverhältnisse) und rechtlichen Faktoren (z. B. Naturschutz) mit einzubeziehen bzw. zu berücksichtigen. Weitere Hinweise gibt die TS A-9.1.2 „Kostenwirkungsfaktoren“.

Flächenanteile/Anzahl

Der Flächenanteil der Testfelder muss die Belastungssituation des gesamten Erkundungsgebietes widerspiegeln. Grundsätzlich gilt: je höher die Varianz in der vermuteten Kampfmittelanzahl und -art wird, desto höher muss auch die Anzahl der Stichproben sein.

Bei einem größeren Erkundungsgebiet ist der Einsatz statistischer Methoden sinnvoll, da hier objektive Aussagen zum Stichprobenumfang und zur Genauigkeit nachvollziehbar durch Rückführbarkeit der Ergebnisse getroffen werden können (s. A-3.4 "Statistik").

Eine Aussage über den notwendigen zu untersuchenden Flächenanteil mithilfe von Testfeldern ist wegen der Vielzahl von zu berücksichtigenden Faktoren nur mit Einschränkung möglich. Bezogen auf die zu planenden geophysikalischen Untersuchungen sollte bei einer differenzierten und komplexen historischen/gegenwärtigen Nutzung der Flächenanteil zwischen 3 % und 5 % betragen. Sollte die Historie in der Nutzungsgeschichte Lücken aufweisen, kann im Einzelfall der Anteil aber weitaus höher liegen. Liegt eine bekannte gleichförmige Vornutzung vor, ist der zu untersuchende Flächenanteil geringer und sollte 1 % nicht überschreiten.

Größe und Form

Die Form der Testfelder ist aus Sicht der Repräsentativität unerheblich. Es können grundsätzlich runde oder mehreckige Felder angelegt werden. In der Praxis haben sich rechteckige Formen bewährt, da z. B. für die geophysikalische Erkundung eine einfache gerade Begehung/Befahrungen mit einer geringen Anzahl von Wendepunkten von Vorteil ist und somit die Messpunktaufnahme erleichtert sowie die Fehlerquelle verringert wird.

Die Testfeldgröße hängt u. a. von Vegetationsgrad und -art sowie der morphologischen Beschaffenheit der Liegenschaft und der zeitlichen Vorgabe für die Leistungserfüllung ab. Werden fahrzeuggestützte geophysikalische Messverfahren eingesetzt, können die Felder größer gewählt werden. Unter dem Gesichtspunkt der Repräsentativität sind aber viele kleine Testfelder wenigen großen Testfeldern vorzuziehen.

Verteilung

Voraussetzung für die Testfeldverteilung im Erkundungsgebiet ist die vorherige eindeutige Festlegung, wie viele Testfelder pro KMVF/Belastungsklasse unter repräsentativen Gesichtspunkten notwendig sind. Das beinhaltet gleichzeitig auch die Aussage, welcher Flächenanteil beprobt werden muss.

Steht die Anzahl fest, erfolgt die Verteilung innerhalb der KMVF/Belastungsklasse, sofern keine anderen Notwendigkeiten bestehen, nach dem Zufallsprinzip. Hierzu bieten sich Zufallsgeneratoren an (s. A-3.4 "Statistik"), mit deren Hilfe die Verteilung nach objektiven Gesichtspunkten festgelegt und rückgeführt werden kann.

 

5 Vorarbeiten

Nach Auswahl der Testfelder sind diese durch eine Geländebegehung auf ihre Eignung zu überprüfen. Werden Belange des Naturschutzes, Gewässerschutzes, der Landwirtschaft etc. berührt, sind Vertreter dieser Belange an der Begehung zu beteiligen, um ein einvernehmliches Ergebnis zu erzielen. Sind daraufhin Testfelder zu verlegen oder zu streichen, muss auf Wahrung der Repräsentativität geachtet werden.

Bei der Begehung ist insbesondere auf den Vegetationsbestand, die Untergrundbeschaffenheit und die Geländeneigung zu achten. Begutachtet werden auch Flächen für die Baustelleneinrichtung, Zufahrten zu den Testfeldern und bei Einsatz von fahrzeuggestützten geophysikalischen Messverfahren der Wendebereich. Weiterhin sind die für die geophysikalischen Verfahren einschränkenden Faktoren zu eruieren (s. A-3.1).

Sicherstellen des Arbeitsschutzes

Der an der Geländebegehung teilnehmende Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG erteilt die Betretungserlaubnis für die nachfolgenden geophysikalischen Messtrupps, den Forst oder den Vermesser.

Voraussetzung hierfür ist die vorherige visuelle Absuche der Geländeoberfläche, die den Charakter des Räumverfahrens „visuelle Kampfmittelräumung“ (vgl. A-4.1 "Räumverfahren") hat. Im Gegensatz zu den dort beschriebenen Anforderungen sind nur die Kampfmittel zu räumen, die eine unmittelbare Gefahr für die nachfolgenden Gewerke darstellen. Kampfmittel anderer Fundklassen sind in jedem Fall im Boden zu belassen, um die Messergebnisse der Testfelduntersuchungen nicht zu verfälschen.

Die geborgenen/vernichteten Kampfmittel sind zu dokumentieren (vgl. A-9.4.10 "Dokumentation Phase C").


Freischnitt

Vor der geophysikalischen Messung bzw. für andere Gewerke sind die Testflächen für die Begehbarkeit und Sondierbarkeit freizuschneiden bzw. freizumähen. Dies betrifft das Mähen der Sukzession im Freiland, das Entasten der Bäume sowie Entfernen der Verjüngung und des Totholzes im Wald. Für die geophysikalischen Untersuchungen ist die Bewuchshöhe auf 10 - 20 cm zurückzuschneiden, für die Begehbarkeit und Sondierbarkeit im Wald wird in der Regel eine Entastung bis 2,00 m Höhe vorgenommen.

 

6 Geophysikalische Erkundung

Die Untersuchung der Testfelder mit geophysikalischen Methoden ist eine kostengünstige Methode zur ersten technischen Untergrunderkundung bzgl. eines möglichen Kampfmittelinventars (s. A-3.1 "Geophysik"). Dabei werden über das ganze Testfeld je nach eingesetztem Verfahren bspw. magnetisch wirksame Störkörper detektiert. Eine Klärung, ob es sich hierbei um Kampfmittel oder Schrott handelt, ist dagegen nicht zweifelsfrei möglich. Dies ist der kostenintensiveren Räumung vorbehalten.

Die geophysikalischen Untersuchungen sind eine unverzichtbare Grundlage für die zielgerichtete Auswahl der Räumflächen innerhalb des Testfeldes und die punktuelle Bergung von Störkörpern. An die Untersuchungen werden daher besondere Anforderungen hinsichtlich der Auswahl des Verfahrens, der Technik, der Durchführung, an das Personal und die Dokumentation gestellt. Die Technischen Spezifikationen A-9.3.2 - A-9.3.13 sowie der Anhang A-3.1 geben hierzu detaillierte Hinweise.

In der folgenden Abbildung (Abb. A-3.2-3) ist beispielhaft das Ergebnis eines 2 ha großen Testfeldes dargestellt:

Abb. A-3.2-3: Ungleichmäßige Verteilung der Störkörper in einem 2 ha großen Testfeld

Detektiert wurden bei diesem Testfeld in einer ungleichmäßigen Verteilung 565 Störpunkte. Der modellierte Tiefenschwerpunkt der zugehörigen Störkörper lag bei 0,3 m. Eine gleichmäßige ferromagnetische Störkörperverteilung zeigt die folgende Abbildung (Abb. A-3.2-4):

Abb. A-3.2-4: Gleichmäßige Störkörperverteilung in einem Testfeld

Detektiert wurden mittels Magnetik auf einer Fläche von 0,25 ha rund 3.800 Störpunkte. Der modellierte Tiefenschwerpunkt der zugehörigen Störkörper lag bei 0,1 m.

Bei den beiden Abbildungen A-3.2-3 und -4 kamen jeweils Magnetometer fahrzeuggestützt zum Einsatz. Welches Verfahren in welcher Bauart letztendlich angewendet wird, ob aktives oder passives System, ob manuell oder fahrzeuggestützt, hängt von dem speziellen Räumfall ab. Relevante Größen sind hierbei:

a)

Vermutetes Kampfmittelinventar,

b)

Untergrundverhältnisse,

c)

Maskierung von Störkörpern (z. B. durch Oberflächenversiegelung),

d)

Benachbarte Störeinflüsse z. B. durch Eisenbahngleise,

e)

Ausprägung der Fläche: Größe, Zugänglichkeit, Bewuchs, Morphologie etc.

In der Regel wird gegenwärtig als Standardverfahren das magnetische Verfahren eingesetzt. Zunehmend setzen sich aber auch tief eindringende Metallsuchgeräte in der Kampfmittelräumung/-erkundung durch, die nicht nur ferromagnetische, sondern auch sonstige elektrisch leitfähige Gegenstände, hier insbesondere Nichteisenmetalle, detektieren.

Im Vorfeld von geophysikalischen Messungen kann es zur Qualitätssicherung und Methodenauswahl erforderlich sein, ein Kalibrierfeld anzulegen. In diesem Kalibrierfeld werden standortspezifische Kampfmittel in Abhängigkeit von den Untergrundverhältnissen in unterschiedlichen Tiefen vergraben. Die Messtrupps müssen an dieser Stelle ihre Geräte während der Messkampagne in einem durch den Auftraggeber vorgegebenen zeitlichen Intervall kalibrieren.

 

7 Räumung

Die vorbereitenden Maßnahmen und die eigentliche Testfeldräumung entsprechen in der Regel denen einer vollflächigen Kampfmittelräumung mit punktuellem Bodeneingriff.

Auf Grundlage der geophysikalischen Ergebnisse werden Anzahl und Lage der Räumflächen innerhalb des Testfeldes geplant. Dabei gilt der Grundsatz, mit möglichst wenig Räumflächen ein hohes Maß an Aussagesicherheit zu erzielen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Räumergebnis für das Testfeld repräsentativ sein muss. Anhand der vorherigen Abbildungen (Abb. A-3.2-3 und -4) wird der Prozess der Räumflächenauswahl erläutert.

Abb. A-3.2-5: Beispielhafte Verteilung von Räumflächen bei einer ungleichmäßigen Störkörperverteilung

Die Räumflächen müssen so gelegt werden, dass sie die unterschiedlichen Verteilungsmuster innerhalb des Testfeldes berücksichtigen. Bei dem Beispiel Abb. A-3.2-5 sind es drei unterschiedliche Belastungsbereiche, die so abgedeckt werden. Die Größe der Räumflächen kann dabei variabel gestaltet werden. Ziel ist es, dass innerhalb der Räumflächen das Kampfmittelinventar in Art, Anzahl und Lage annähernd gleichmäßig verteilt ist. Stellt sich bei der Räumung kein gleichmäßiges Fundbild heraus, sind die Flächen bis zur Zielvorgabe zu vergrößern. Der zu räumende Flächenanteil liegt in der Regel zwischen 30 % und 50 %, ist aber vom Einzelfall abhängig.

Bei einer gleichmäßigen Störkörperverteilung, wie sie in der folgenden Abbildung (Abb. A-3.2-6) dargestellt ist, reichen im Gegensatz zu dem vorgenannten Beispiel weniger Räumflächen aus. Der zu räumende Flächenanteil liegt in der Regel zwischen 5 % und 10 %, ist aber vom Einzelfall abhängig.

Abb. A-3.2-6: Verteilung der Räumfläche bei einer gleichmäßigen Störkörperverteilung


Aufgrund der gleichmäßigen Störkörperverteilung ist die Lage der Räumfläche variabel und sollte nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Für die Vorgehensweise gelten die gleichen Bedingungen wie bei der ungleichmäßigen Störkörperverteilung: das Räumergebnis muss repräsentativ für die gesamte Fläche sein.

Die eigentliche Räumung entspricht in der Regel dem Räumverfahren „Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung“. Bei einer hohen Störkörperbelastung kann die Volumenräumung mittels Separationanlage angewendet werden (s. a. A-4.1 "Räumverfahren"). Sämtliche für die in Phase C geltenden Bestimmungen bei der Räumung zu Arbeitsschutz, Räumstellenorganisation, Qualitätskontrolle, Bereitstellungslager etc. sind auch bei der Testfeldräumung anzuwenden.

 

8 Dokumentation

Wegen der grundlegenden Bedeutung der Testfelder für die Gefährdungsabschätzung und der Mengenermittlung sind die Räumergebnisse detailliert zu dokumentieren (s. A-9.4.10 "Dokumentation Phase C"). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Beschreibung der gefundenen Kampfmittel in Anzahl, Art, Zustand, Bezünderung und räumlicher Verteilung.

Für die Mengenermittlung einer möglichen späteren Ausschreibung ist zudem eine genaue Beschreibung der ferrimagnetischen Steine und des Schrotts in Stückzahl und Masse pro Testfeld notwendig.

Weitere Hinweise hierzu sind im Anhang A-9.3.6 „Anforderungen zum Bericht Phase B“ beschrieben.


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