A-6.1 Maßnahmenbezogene Dokumentation
Die RBBau (in der jeweils gültigen Fassung) stellt im Abschnitt F Nr. 2 grundsätzliche Anforderungen an die Baudokumentation.
Für den Bereich der Kampfmittelräumung werden diese im Anhang A-9 konkretisiert. Folgende Festlegungen sind zu beachten:
- zur Struktur und Qualität der Erläuterungs-/Abschlussberichte,
- zum Umfang,
- zur Qualität der zu dokumentierenden Daten,
- zur Datenstruktur,
- zu den Datenformaten.
Die in der nachfolgenden Tabelle A-6.1-1 genannten Technischen Spezifikationen des Anhangs 9 sind den Phasen gem. Kapitel 4.1 zugeordnet:
Tab. A-6.1-1: Zuordnung der Technischen Spezifikationen zu den Beurteilungsphasen und Tätigkeitsbereichen
Die Erhebung der vermessungstechnischen Daten und der Sachdaten erfolgt i. d. R. durch freiberuflich Tätige, die die Anforderungen gem. der Anhänge A-9.2.1, A-9.3.5 bzw. A-9.4.1 erfüllen.